Fallmanagement

Fallmanagement


Handelt es sich um eine Nebenwirkung? Liegt ein Therapiefehler vor? Was sind die Konsequenzen?
Dies sind Fragen die Betroffene von schweren Nebenwirkungen mit dauerhaften Folgen, sehr häufig stellen. Unverständliche Behandlungsunterlagen, nicht vorhandene Behandlungsunterlagen und die mangelnde Bereitschaft von medizinischem Personal aufklärend zu wirken, macht die Beantwortung solcher Fragen sehr schwer. Fehlentscheidungen mit schwerwiegenden Folgen sind eine mögliche Konsequenz. Hierzu einige Beispiele aus unserer täglichen Arbeit.

Beispiel eins:
In einem Fall, der uns vorgelegt wurde, vermuteten die Eltern eines Säuglings einen Schadensfall gemäß des Infektionsschutzgesetzes (IFSG). Folglich wurde durch die Rechtsvertretung ein Verfahren vor dem Sozialgericht eröffnet und über einen langen Zeitraum mit hohen Kosten verfolgt. Unser Gerichtsgutachten aber ergab, dass es sich um einen Therapiefehler handelte. In der Konsequenz musste das Verfahren vor dem Sozialgericht eingestellt und ein neues Verfahren gegen den behandelnden Arzt eröffnet werden. Die Verfahrenskosten aus dem ersten Verfahren gingen vollständig verloren.

Beispiel zwei:
In einem laufenden Rechtsverfahren wurde was die Ursache anbelangte eine ganz bestimmte Diagnose zu Grunde gelegt. Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein Syndrom. Unsere Analyse ergab, dass die Verursachung auf einer anderen, vorgelagerten Ebene zu finden war. Die Analyse der Nebenwirkungsdatenbanken ergab, dass für die tatsächlich ermittelten Nebenwirkungen eine viel höhere Anzahl angemeldeter Verdachtsfälle gab. Wäre das Verfahren unter Verweis auf die ursprünglich benannte Diagnose der Erkrankung weitergeführt worden, wäre die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle wesentlich geringer gewesen. (Frage der Wahrscheinlichkeit in Verfahren nach Infektionsschutzgesetz IfSG)

Beispiel drei:
Eine schwerwiegende Nebenwirkung konnte durch sachgerechte Behandlung vollständig geheilt werden. Die uns gestellte Frage lautete, ob es überhaupt sinnvoll ist den Rechtsweg zu beschreiten, da die finanziellen Möglichkeiten des betroffenen älteren Ehepaares sehr eng begrenzt waren.
 
Unsere Vorgehensweise
1. Zunächst erhalten Sie von uns den Zugang zu einem Fragebogen. Wir bitten Sie diesen vollständig und detailliert auszufüllen. Die Information aus diesem Fragebogen ist die Basis für unsere Aktenerstellung.
 
2. Wir werden Ihre Unterlagen sichten und analysieren. Sollte die erste Prüfung ergeben, dass Unterlagen fehlen, können wir diese in Ihrem Auftrag beiziehen.
 
3. Nachdem die Akten vollständig vorhanden sind, prüfen wir::
 
a. War eine Zulassung für die Indikation, in der das Arzneimittel eingesetzt wurde, zum Zeitpunkt der Anwendung erteilt. (Off label use).
b. Fachinformationen. (auch Ermittlung der Fachinformationen, die zum Zeitpunkt der Anwendung gültig waren, sofern diese noch verfügbar sind)
c. Wurde das Arzneimittel sachgerecht eingesetzt. (Dosierung, Art der Anwendung)
d. Wurden Ausschlusskriterien für den Einsatz des Arzneimittels eingehalten.
e. Wechselwirkungen.
f. Wurden die Therapieleitlinien beachtet.
g. Wurde sachgerecht dokumentiert.
h. Wir prüfen nationale und internationale Nebenwirkungsdatenbanken.
 
u.a.m, sofern erforderlich.

Unsere Einschätzung nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie in 8-14 Tagen, nachdem die Akte vollständig vorliegt. Mit dieser Analyse können Sie mit der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl die Entscheidung über ein zu wählendes Vorgehen treffen. Bitte beachten Sie, dass wir bezüglich einer Fallanalyse ausschließlich medizinisch beraten. Die Fallanalyse stellt eine erste Stellungnahme dar und ist kein für die Vorlage bei Gericht erforderliches Gutachten.
 
Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot.
Eine Anfrage können Sie über das Kontaktformular an uns richten.

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